Games auf dem Wunschzettel: Die wichtige Arbeit der USK

HERE GOES INVISIBLE HEADER

Games auf dem Wunschzettel: Die wichtige Arbeit der USK

Games auf dem Wunschzettel: Die wichtige Arbeit der USK

Zocken macht Spaß und kann Kinder und Jugendliche auch kognitiv weiterbringen. Wichtig ist aber, auch bei Games auf die Altersbeschränkungen zu achten.

Stand: Dezember 2024 | Lesezeit: 4 min.

Was bei Filmen die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) ist, übernimmt bei Videospielen die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Sie bewertet Videospiele und gibt eine gesetzlich bindende Altersempfehlung an. Das ist nicht immer einfach, manchmal kritisch zu bewerten – aber ein wichtiges Utensil für den Jugendschutz.Weshalb die Altersbeschränkungen gerade in der Weihnachtszeit unbedingt zu beachten sind und wo die Tücken der Alterskontrolle liegen, weiß Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

  1. 1
    Was ist die USK
  2. 2
    Die Einteilung der USK
  3. 3
    Was sagen die Alterskennzeichen aus?
  4. 4
    Wie funktioniert die Bewertung?

Was ist die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Die freiwillige Einrichtung der Games-Branche wird getragen durch die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware (FSU) GmbH. „Die USK sorgt dafür, dass die Spiele technisch und inhaltlich auf den verschiedensten Spielplattformen geprüft werden können. Die Aufgaben reichen dabei von der Organisation der Prüfverfahren bis hin zur Weiterbildung aller am Prüfverfahren Beteiligten. Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps“, heißt es auf der ofiziellen USK-Webseite.

Die Einteilung der USK

Wie die FSK, teilt auch die USK ihre Altersgruppen in 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre ein. Das ist keine willkürliche Einteilung und geht auf das Jugendschutzgesetz zurück. Neu ist diese Einteilung allerdings nicht, wie Elisabeth Secker weiß. „In dieser Einteilung bestehen sie bereits seit 1957“, betont sie. „Als die USK 1994 gegründet wurde, hat man sich hier an den geltenden Regeln orientiert und die Altersstufen so übernommen. Die Alterskennzeichen haben in Deutschland keinen reinen Empfehlungscharakter, sondern sind gesetzlich bindend. Sie bewerten nicht den Schwierigkeitsgrad eines Spiels oder die pädagogische Eignung, sie dienen dem Jugendschutz.“

Mittlerweile sind diese Alterskennzeichen eine feste Größe für Eltern. Studien der USK haben ergeben, dass neun von zehn Eltern angeben, bei der Auswahl digitaler Spiele auf diese Einteilung zu achten – keine andere Jugendschutzmarke genieße ein derart hohes Vertrauen, so Elisabeth Secker. Dennoch kommt man nicht umhin, die großen Sprünge zwischen beispielsweise sechs und zwölf Jahren zu bemerken. Doch eine feinere Aufteilung ist gar nicht mal so einfach, erklärt Secker: „Exakt diese Altersstufen sind im Jugendschutzgesetz festgeschrieben und daher ist die USK auch daran gebunden. Aber natürlich ist der Sprung zwischen sechs und zwölf Jahren enorm, eine neun wäre durchaus sinnvoll“, stimmt sie zu. „Eine feinere Unterteilung wurde auch immer mal wieder diskutiert, bislang wird es vom Gesetzgeber aber genauso festgeschrieben.“

Was sagen die Alterskennzeichen aus?

 

Gerade jetzt in der Weihnachtszeit, wenn sich Kinder, Nichten und Neffen oder Enkelkinder digitale Spiele wünschen, ist für Elisabeth Secker eines zu beachten: „Die Alterskennzeichen geben keine pädagogischen Empfehlungen. Im Fokus steht, ob die Spiele thematisch oder durch die Art des Spielens für Kinder und Jugendliche noch überfordernd sind oder potenzielle Risiken enthalten. Bestimmte Spielinhalte wie Gewaltdarstellungen oder bedrückende Themen können Ängste, Sorgen und Stress bei Kindern auslösen. Das kann sehr überfordernd sein, da Kinder noch nicht die mentale Reife haben, diese Dinge zu verarbeiten.“ Zuhause entscheiden die Eltern selbst darüber, welche Spiele ihre Kinder spielen – „wir empfehlen daher, dass sie hinschauen und vor allem immer mal wieder mitspielen.“

Um die Alterskennzeichen noch transparenter zu machen, nennt die USK seit 2023 auch Gründe für die Altersbeschränkung in Form von prägnanten Stichworten. „Zusätzliche Hinweise, wie beispielsweise Gewalt, Schreckmomente oder Handlungsdruck geben Eltern Orientierung bei der Auswahl der Spiele“, betont Secker. „Das wissen wir auch aus unserer aktuellen Studie: Insgesamt 86 Prozent der Eltern finden es hilfreich, wenn es neben den klassischen Alterskennzeichen zusätzliche Orientierungshilfen gibt.“ Ausbaufähig sind Zahlen wie diese natürlich immer. „Beispielsweise nutzen nur vier von zehn Eltern die Möglichkeiten des technischen Jugendschutzes“, betont sie und meint damit den beschränkten Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Rundfunk- oder Telemedieninhalten. „Wir engagieren uns deshalb mit verschiedenen Initiativen im Bereich Medienbildung, wie etwa dem Digitalen Elternabend der USK, um Eltern dabei zu unterstützen, den Umgang mit Spielen verantwortungsvoll zu gestalten.“

 

Wie funktioniert die Bewertung?

Bis die USK einen Titel mit einer Alterskennzeichnung versehen kann, müssen viele Rädchen ineinandergreifen. Die USK hat dafür einen Pool an rund 50 Jugendschutzsachverständigen aus ganz Deutschland und greift auf ein gutes Dutzend an geschulten Spielesichter*innen zurück. Elisabeth Secker legt den Prozess dar: „Nachdem der Anbieter das Spiel mit einer Altersempfehlung eingereicht hat, geht es in die Sichtung. Das übernehmen bei uns die Spielesichter*innen. Wenn das Spiel durchgespielt ist, präsentieren sie es live vor einem unabhängigen Prüfgremium aus Jugendschutzsachverständigen und einem staatlichen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden. Das Gremium prüft dann auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes sowie der Leitkriterien der USK, die vom Beirat der USK festgelegt werden.“

Vereinfacht ausgedrückt: Es prüfen nur Menschen, die Erfahrung mit Kindern- und Jugendlichen sowie im Jugendschutz haben. Sie checken gründlich, ob durch Inhalte oder Spielfunktionen wie In-Game-Käufe Risiken bestehen, die Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigen können. Dabei wird eine Menge diskutiert. „Die Jugendschutzsachverständigen geben eine Empfehlung, die mehrheitlich erfolgen muss. Die letztendliche Alterskennzeichnung erfolgt mit Brief und Siegel durch den Vertreter der Obersten Jugendschutzbehörden. Das ist ein ganz nüchterner Verwaltungsakt, der schließlich allen Sicherheit und Orientierung beim Kauf von digitalen Spielen gibt“, so Secker.

Wer neugierig geworden ist, muss nur die Augen und Ohren aufhalten: In regelmäßigen Abständen sucht die USK neue Sichter*innen. „Also einfach mal bei uns auf der Website schauen, da weisen wir darauf hin“, meint Elisabeth Secker. „Auch als Jugendschutzsachverständiger kann man sich bei uns bewerben. Weder die Sichter*innen noch die Jugendschutzsachverständigen dürfen jedoch in der Spielebranche aktiv sein, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten.“ Zocken als Beruf? Klingt doch nicht übel.

Weiterführende Informationen

Über den Autor

Björn Springorum ist freier Journalist und Schriftsteller. Er schreibt u.a. für die Stuttgarter Zeitung, den Tagesspiegel und konzipiert Comic-Geschichten für “Die drei ???". Als Schriftsteller hat er bislang fünf Kinder- und Jugendbücher verfasst. Zuletzt erschienen: “Kinder des Windes" (2020), Thienemann Verlag. Er lebt in Stuttgart.