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Wie sich Lügen verbreiten
Cybermobbing, Shitstorms und Bashing sind verschiedene Formen von Gewalt, die über Online-Medien ausgeübt werden. Gemeinsam ist jeder Form von Online-Gewalt aber, dass sie die Persönlichkeit eines Menschen und sein soziales Ansehen - auch in der realen Welt - beschädigt.
In vielen sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook, muss niemand mit seinem richtigen Namen erscheinen. Auch in vielen anderen Netzwerken und Plattformen ist es möglich, anonymisiert aufzutreten bzw. seinen Klarnamen und seine wahre Identität hinter einem "Avatar", also einer künstlichen / erfundenen Figur oder einem "Nickname" zu verstecken. Gerade bei Facebook oder Telegram verschleiern viele ihren richtigen Namen mit Abkürzungen oder absichtlichen Fehlern.
Verboten ist das nicht. Je nach Netzwerk kann es aber einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters bedeuten. Die Konsequenz könnte eine Sperrung des Accounts sein. Anders liegt der Fall, wenn ein Name (quasi) missbraucht wird und unter diesem Namen Texte oder Bilder veröffentlicht werden. Durch das Recht am eigenen Namen muss somit jemanden, der sich also z. B. bei Twitter als Justin Bieber ausgibt unter Umständen mit Post vom Anwalt rechnen. Es hat sich jedoch herauskristallisiert, dass Großteile der Social Media-Konzerne, wie das berits genannte Facebook, sich selbst kaum die Mühe machen Straftaten wie diesen nachzugehen. Plattformen wie Telegram sind sogar dafür bekannt, einen sicheren Raum zu bieten, um ungehindert in Foren, einem virtuellen Platz zum Austausch und zur Archivierung von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen, Hassreden und Verschwörungstheorien unter falschem oder anonymisierten Namen zu verbreiten.
Wer mehr über die Quelle von bestimmten Aussagen und den damit verbundenen Aussagen erfahren möchte, sollte einen Blick auf das Impressum werfen. Dort wird angegeben, wer sich inhaltlich für die Webseite verantwortet. Nicht selten gibt es dabei interessante Entdeckungen, wer wirklich hinter der ein oder anderen Homepage steckt und welche Gesinnung die- oder derjenige hat.
Wer als Journalist*in ernst genommen werden möchte, wird seine Texte im Internet mit seinem Klarnamen und nicht anonymisiert veröffentlichen.
Auch wenn viele, bevor sie im Internet oder in den sozialen Medien etwas schreiben, nicht besonders lange darüber nachdenken: Auch im Netz gelten die Gesetze. Das bedeutet: Beleidigungen können und werden bestraft. Ob dabei das Schimpfwort oder der Kraftausdruck jemandem per Privatnachricht verschickt oder öffentlich gepostet wird, ist nicht relevant, da der Inhalt betrachtet wird. Das ist gerade beim Thema "Shitstorm" zu beachten. Ein*e Politiker*in macht einen Fehler, eine Torwärt oder ein Torwart greift daneben - und schon bricht im Internet ein Shitstorm, eine Welle an Beleidigungen, über sie oder ihn herein.
Sachliche Kritik ist völlig in Ordnung, Beleidigungen oder falsche Behauptungen nicht. Wo genau die Grenze verläuft, wird rechtlich unterschiedlich bewertet, denn es hängt auch davon ab, wie prominent die Person ist, die beschimpft wird. Personen des öffentlichen Lebens, also Sportler*innen, Politiker*innen oder Stars müssen sich mehr gefallen lassen. Ein Freibrief ist das aber nicht. Auch hängt die Anzahl der Beleigiungen und das Thema der Beleidigung auch davon ab, welchem Geschlecht sich die Person selbst zuordnet oder zugeordent wird. Denn vor allem Frauen werden im Netz häufiger belästigt – und das oft auch sexuell.
Wenn das Foto selbst geschossen wurde und wenn alle, die auf dem Foto abgebildet sind, der Veröffentlichung zugestimmt haben, kann das Bild ohne Probleme online gestellt werden. Denn Bilder dürfen nur dannn Bilder hochladen, teilen oder weiterleiten, wenn die- oder dejenige die Nutzungsrechte besitzt. Und wenn sie nicht gegen die Persönlichkeitsrechte anderer, also das persönliche Recht am eigenen Bild, verstoßen. Wer sich nicht daran hält, kann sich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung einhandeln.
Wer zu leichtfertig fremdes Bild- oder Videomaterial teilt, macht sich strafbar.
Stand: August 2023