Pressemitteilung

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Pressemitteilung

Reform des deutschen Jugendschutzgesetzes beschlossen

Mädchen klickt auf Tablet. Auf dem Display sind verschiedene Spiele-Apps zu sehen.
Das Bundeskabinett hat eine Reform des deutschen Jugendschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Dieses umfasst vor allem Regelungen für den Umgang mit digitalen Medienangeboten.
15.10.2020

Einheitliche Alterseinstufung, neue Prüfkriterien und mehr

Bislang herrschte bei bestimmten Medien Uneinigkeit bei der Alterseinstufung. Beispielsweise gab es Unterschiede, je nachdem ob ein digitales Spiel an der Ladentheke gekauft oder via Online-Stream gespielt wird. Sowohl Spiele als auch Filme sollen zukünftig die gleiche Alterseinstufung erhalten, ganz unabhängig in welcher Form sie konsumiert werden.

Jene Kontrolleinrichtungen, welche die Alterskennzeichen vergeben, sollen zukünftig nicht mehr nur den reinen Inhalt des Spiels berücksichtigen, sondern auch Zusatzfunktionen. Dazu zählen beispielsweise In-Game-Käufe, bei denen häufig virtuelle Währungen zum Einsatz kommen. Ein weiterer Faktor, welcher die Alterseinstufung zukünftig beeinflussen wird, sind durch die jeweiligen Medien bereitgestellte Kontaktmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Chats. Ziel ist es, möglichen Missbrauch dieser Kontaktmöglichkeiten, beispielsweise durch Cybermobbing, einzudämmen.

Auch Social Media Plattformen nimmt die neue Verordnung ins Visier: So sollen zukünftig die Betreiber der Social Media Dienste ein Meldeverfahren bereitstellen, welches von Kindern und Jugendlichen intuitiv genutzt werden kann. Zudem sollen die Plattformen sicherstellen, dass Profile von Kindern und Jugendlichen nicht über die Suchfunktion gefunden werden. Nicht angemeldete Personen dürfen künftig keinen Zugriff mehr auf jene Profile haben.

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zu einer modernen „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ ausgebaut werden. Die Zentrale soll dann auch Verstöße gegenüber Anbietern aus dem Ausland ahnden. Jedoch gilt laut EU-Recht nach wie vor das Herkunftslandprinzip. Die Anbieter müssen sich entsprechend nach den Regeln richten, in dem es seinen Sitz hat.

Gegenstimmen kritisieren am neuen Entwurf unter anderem, dass die vielen zusätzlichen Prüfkriterien der Medien Eltern sowie Anbieter verwirren könnten. Nach wie vor gibt es zudem keine Nachbesserung bei Videostreaming-Angeboten wie Let’s Plays. Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche weiterhin ohne größere Altersprüfung die Video-Streams von Games konsumieren können, auch wenn sie dies aufgrund der Altersfreigabe des gestreamten Spiels eigentlich gar nicht dürften.

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend