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Pressemitteilung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll moderner, schlanker und digitaler aufgestellt und seine angemessene Finanzierung für die Zukunft gesichert werden. Kinder und Jugendliche sollen stärker vor den wachsenden Gefahren unangemessener Inhalte in digitalen Medien geschützt werden. Das sind die zentralen Ziele des Medienpakets, welches das Kabinett am Dienstag, 21. Januar 2025, in drei Staatsvertragsentwürfen beschlossen hat.
Das Kabinett stimmte dem Entwurf des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages zu, mit dem eine grundlegende Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages umgesetzt werden soll. Der Staatsvertrag sieht Änderungen im technischen Jugendmedienschutz vor und setzt im Bereich der Betriebssysteme von mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets an. Anbieter von Betriebssystemen für mobile Endgeräte müssen künftig eine Möglichkeit schaffen, in den Einstellungen der Geräte auf einfache und leicht zugängliche Weise eine Jugendschutzfunktion zu aktivieren. Das dort jeweils eingestellte Alter wird mit der Alterskennzeichnung in der App abgeglichen und die App ist auf dem Endgerät nur nutzbar, wenn sie mit dem eingestellten Alter übereinstimmt. Zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, werden daneben die Befugnisse der Landesmedienanstalten erweitert.