Cybergrooming | Wie schützen wir Heranwachsende?

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Cybergrooming | Wie schützen wir Heranwachsende?

Cyber-Grooming hat sich in fünf Jahren fast verdoppelt – Wie können Heranwachsende geschützt werden?

Junge Frau sitzt im Dunkeln auf ihrem Bett. Ihr Gesicht wird vom Laptop angestrahlt, dass sie auf ihrem Schoß hält.
Onlinegrooming Wie können Heranwachsende vor sexuellen Belästigungen im Internet geschützt werden? (Bild: Victoria Heath / Unsplash)

TikTok, Instagram, Fortnite: Berichte über sexuelle Anbahnungen in Onlinespielen und sozialen Netzwerken werden immer häufiger. In den letzten fünf Jahren haben sich die Zahlen sogar verdoppelt.  Doch wie können Heranwachsende vor sexuellen Belästigungen im Internet geschützt werden?

Früher hat man Heranwachsende vor fremden Männern gewarnt, die Kinder auf dem Schulweg eine Tafel Schokolade anbieten. Weder das Täterprofil noch der Tatort entsprechen heutzutage noch der Wirklichkeit – soziale Netzwerke und Onlinespiele sind die neuen Schulwege. Die Polizeistatistiken sprechen eine klare Sprache: Seit fünf Jahren haben sich die Zahlen von Internet-Anbahnungen verdoppelt. Wir wollen Eltern erklären, wie und wo Cyber-Grooming stattfindet und wie sie ihre Kinder davor schützen können.

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    Was ist Cyber-Grooming und wie häufig ist es?
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    Wer sind die Täter*innen?
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    Wie gehen Täter*innen vor?
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    Was unternehmen die Politik und die Plattformanbieter?
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    Auf welchen Plattformen ist Cyber-Grooming bekannt?
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    Wie können Kinder davor geschützt werden?
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    Was tun im Ernstfall?

Was ist Cyber-Grooming und wie häufig ist es?

Wenn Heranwachsende gezielt kontaktiert werden, mit der Absicht der sexuellen Belästigung oder des sexuellen Missbrauchs, spricht man von Internet-, Cyber- oder Online-Grooming. Grooming ist das englische Verb für „sich zurechtmachen“ oder „vorbereiten“ und bezieht sich darauf, dass Täter den potenziellen Opfern zuerst schmeicheln oder ihnen Geschenke machen, um ihr Vertrauen zu gewinnen. Diese Form der Internetanbahnung wird in der Polizeistatistik unter dem Delikt „Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB“ erfasst und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Im Jahr 2020 wurden unter diesem Tatbestand 3.839 Fälle erfasst – ca. 18 Prozent mehr als vor einem Jahr und 96 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Aufgrund von Scham und Angst ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Wer sind die Täter*innen?

Ein Blick auf die Polizeistatistik von 2020 zeigt, dass in mehr als der Hälfte der Fälle die Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt sind (17 Prozent sind noch unter 14 Jahre alt, 28 Prozent zwischen 14 und 17 Jahren alt, 10 Prozent zwischen 18 und 20 Jahren alt). Rund ein Viertel der Tatverdächtigen haben eine "räumliche und/oder soziale Nähe" zum Opfer und über ein Drittel der Tatverdächtigen ist der Polizei bereits aus Vorverfahren bekannt. Auch Cyberkriminolog*innen berichten davon, dass Täter*innen leider zunehmend oft noch minderjährig sind. Gewarnt wird aber davor, dass die Täter*innen praktisch weltweit agieren könnten, da häufiger Online-Übersetzungsdienste eingesetzt werden, um Sprachbarrieren zu überwinden.

Wie gehen Täter*innen vor?

Die meisten erwachsenen Täter*innen wissen, dass es sich um eine strafbare Handlung handelt und lassen entsprechend Vorsicht walten. Dazu gehört, sich über das Umfeld des Opfers zu informieren und herauszufinden, wie weit sich die Eltern um die Online-Aktivitäten der Kinder kümmern. Wenn Kinder zugeben, dass sich ihre Eltern nicht um deren Chat-Verläufe und Online-Zeiten kümmern, dann werden sie für Groomer umso „attraktiver“.

Die Anbahnung besteht häufig aus Komplimenten, Aufmerksamkeiten und Belohnungen gepaart mit sexuellen Andeutungen. Täter*nnen versuchen herauszubekommen, wo ihre Opfer wohnen, an welche Schule sie gehen, welche Hobbys sie haben und wer die Eltern sind. Dazu recherchieren sie auf sozialen Netzwerken nach den befreundeten Kontakten der Profile oder Hashtags – vor allem in öffentlichen Profilen. Die gewonnenen Informationen helfen dabei, sich beim Opfer einzuschmeicheln, Vertrautheit vorzuspielen oder sogar zu drohen. Einige Täter*innen drohen ihren Opfern damit, ihnen oder ihren Eltern Gewalt anzutun, sollten sie nicht die gewünschten Fotos oder Videos schicken. Haben sich die Opfer bereits entblößt oder Nacktaufnahmen verschickt, dann erpressen die Täter*innen sie damit, diese zu veröffentlichen – ein Teufelskreis beginnt.

Andere Täter*innen geben sich selbst als Minderjährige aus, spielen eine Freundschaft vor und versuchen  dadurch an Nacktaufnahmen zu geraten. Manche Täter*innen geben in Onlinespielen vor, Kindern helfen zu wollen, sie in Teams aufzunehmen oder mit Spielwährung oder Ausrüstungsgegenständen zu unterstützen. Als Gegenleistung erwarten sie von den Heranwachsenden, dass sie ihnen ihre Telefonnummer schicken oder sich auf sozialen Netzwerken befreunden, um später beispielsweise an Nackt- oder Posen-Fotos zu gelangen.

Täter*innen führen häufig lange Listen von mehreren Minderjährigen, mit denen sie in Kontakt stehen. Sollte ein Kind zu „kompliziert“ werden, wird der Kontakt beendet.

Was unternehmen die Politik und die Plattformanbieter?

Die Plattformanbieter sind ab Anfang Mai 2021 durch das neue Jugendschutzgesetz gesetzlich dazu verpflichtet, Kinder vor Risiken wie dem Online-Grooming zu schützen – in dem z. B. unterbunden wird, dass Kinder einfach auffindbar oder direkt von Erwachsenen ansprechbar sind. Darüber hinaus müssen sie Hilfs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Eltern anbieten. So sieht es die neue Fassung des Jugendschutzgesetzes unter dem „§ 24a Vorsorgemaßnahmen“ vor. Einige Anbieter sind bereits in Vorleistung gegangen und haben ihre Einstellungen angepasst: TikTok hat bereits November 2020 die Funktion „Begleiteter Modus“ vorgestellt, mit der Eltern für ihre Kinder festlegen, wer mit ihnen Kontakt aufnehmen kann und ob das Profil öffentlich ist. Instagram hatte im März 2021 angekündigt, künftig Direktnachrichten zwischen Erwachsenen und Minderjährigen zu unterbinden, sofern sie nicht  befreundet sind. Darüber hinaus will Instagram mit künstlicher Intelligenz verhindern, dass Kinder unter 13 Jahren die Altersfreigabe austricksen und sich älter machen.

Die Anstrengungen der Plattformen bieten aber keinen hundertprozentigen Schutz für Heranwachsende. Täter*innen suchen immer wieder nach Schlupflöchern, um technische Sperren zu umgehen. Als Alternative kommentieren sie Livestreams und Videos anderer Nutzer*innen, um auf diesem Weg Minderjährige anschreiben zu können. In Vergangenheit wurde darüber berichtet, dass TikTok  Inhalte nicht konsequent löscht oder Personen nicht sperrt, wenn diese gemeldet wurden.

Auf welchen Plattformen ist Cyber-Grooming bekannt?

Cyber-Grooming kommt praktisch auf jeder Plattform vor, auf der sich gleichermaßen Erwachsene und Minderjährige aufhalten. Hier ein Überblick – ohne Garantie auf Vollständigkeit – über Apps, Spiele und Netzwerke, auf denen Cyber-Grooming-Fälle bekannt wurden (Auszug: Stand September 2023):

Wie können Kinder davor geschützt werden?

Der Online-Verein mimimaka.at hat eine gute Übersicht zusammengestellt, wie Eltern ihre Kinder vor Online-Grooming schützen können. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:

  • Vertrauensvolle Beziehung pflegen: Reden Sie mit Ihren Kindern regelmäßig über ihre Online-Aktivitäten und zeigen Sie, dass sie mit ihren Problemen immer zu Ihnen kommen können.
  • Risikobewusstsein schaffen: Klären Sie Ihre Kinder darüber auf, dass sie im Internet auf unangenehme Zeitgenossen stoßen können bzw. Internetuser*innen auch lügen und sich als Minderjährige ausgeben können.
  • Abwehrmechanismen stärken: Bringen Sie Ihren Kindern bei, „Stopp“ oder „Ich will das nicht“ zu sagen.
  • Privatsphäre schützen: Bringen Sie Ihren Kindern bei, was persönliche Daten wie Adresse, Schulort oder Handynummer sind und warum sie schützenswert sind.
  • Gelassen bleiben: Eltern, die auf solche Themen panisch oder jähzornig reagieren, werden von ihren Kindern nicht als Vertrauensperson wahrgenommen.

In der Mimikama-Übersicht werden ein paar Risikofaktoren aufgezählt, welche Eltern berücksichtigen sollten:

  • Kinder, deren Eltern sowohl physisch als auch geistig oft abwesend sind, suchen öfter nach Bestätigung oder Rückmeldung von Unbekannten. Auch Kinder, die in der realen Welt oft negative Erfahrungen machen, tendieren dazu, für Zuneigung fremder Menschen anfällig zu sein.
  • Kinder, denen es aufgrund elterlicher Verbote an Online-Erfahrung fehlt und die dementsprechend naiver sind, fehlt es an Bewältigungsstrategien, um mit potenziellen Täter*innen umzugehen.
  • Kinder, denen es an Problembewusstsein fehlt, sehen oft nur die Vorteile, wenn ein* Unbekannte*r nett zu ihnen ist. Leider fehlt es ihnen noch an gesundem Misstrauen, das zur Bewältigung der Situation notwendig ist.

Darüber hinaus sollten Eltern folgende Tipps beherzigen:

  • Sparsam mit Handyverboten umgehen. Kinder, die Angst vor dem Handyentzug haben, sprechen ungern mit den Eltern, wenn es zu Übergriffen kommt.
  • Mit den Kindern die Sicherheitseinstellungen der Apps und Spiele durchgehen und jeweils die maximalen Sicherheitseinstellungen auswählen. Genaue Anleitungen finden Sie auf www.medien-kindersicher.de
  • Soziale Kontakte und Selbstwirksamkeit der Kinder stärken: Darauf achten, dass die Kinder ausreichend soziale Kontakte haben, in der Familie, zu Freunden oder in einem Verein und dass diese dort ihre eigenen Fähigkeiten und Stärken entdecken können.

Was tun im Ernstfall?

Sollte sich Ihr Kind an Sie wenden, gilt es, ruhig zu bleiben und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen und Drohungen, welche die Situation nur verschlimmern. Sprechen Sie Ihrem Kind Trost und Mut zu. Als Erstes sollte der Groomer beim jeweiligen Netzwerk gemeldet und dann blockiert werden. Fertigen Sie vorab Screenshots von den Chatverläufen und Fotos an – auch wenn deren Inhalte problematisch und verstörend sein können. Lassen Sie sich beim Anfertigen der Beweismaterialien von der Polizei oder anwaltlich beraten, da man sich hierbei unter Umständen strafbar machen kann. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei – u. U. lassen Sie sich hierbei anwaltlich begleiten. Manchmal wird es notwendig sein, das Profil Ihres Kindes zu löschen, vor allem, wenn die Gefahr besteht, dass der Groomer unter einem anderen Namen wieder auf das Profil zugreifen könnte. Auf den meisten Smartphones und Apps können ausgewählte Rufnummern und Profile blockiert werden. Machen Sie von dieser Funktion Gebrauch. Scheuen Sie sich nicht davor, professionelle Hilfe aufzusuchen – bei Beratungsstellen oder Jugendpsychologen. Gemeinsam ist man stärker!

Stand: September 2023

Weiterführende Informationen

Über den Autor

Christian Reinhold arbeitete über 10 Jahren als Redakteur der Initiative Kindermedienland.